Auf Grund des Testamentes von Carmen Langmaack und dem dazugehörigen Erbvertrag vom Dezember 2003 wurde die Satzung der
Carmen-Langmaack-Stiftung – Naturzentrum Mölln
erstellt, die grundsätzliche Regelungen zur Gründung der Stiftung, deren Geschäftsführung und der Verwendung des Stiftungskapitals aufstellt.
Diese Satzung ist Grundlage der Vollstreckung von Frau Langmaacks Testament und der Erfüllung ihres letzten Willens.
Den vollständigen Satzungstext finden Sie hier:
Satzung |