Mölln

Wen und was wir fördern

Wen wir fördern

Gemäß der Satzung der Carmen-Langmaack-Stiftung können andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Förderung erhalten.

Das bedeutet, dass alle eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereine und Verbände im Bereich der Stadt Mölln, die laut ihrer Satzung oder dem Vereinszweck im Natur- und Umweltschutz, im Tierschutz oder der Umweltbildung tätig sind, Anträge stellen können.

Weiterhin umfasst die Formulierung „juristische Personen des öffentlichen  Rechts“ die Stadt Mölln selbst, aber auch Nachbarstädte, Gemeinden oder sonstige Körperschaften, deren Tätigkeit mit dem Stiftungszweck übereinstimmt und sich innerhalb der Stadt Mölln auswirkt.

Um zu erfahren ob Sie selbst oder eine von Ihnen vertretene Körperschaft antragsberechtig sind, informieren Sie sich gern bei der Geschäftsstelle.

Was wir fördern

Die Frage was wir fördern richtet sich ausschließlich nach dem Stiftungszweck, den Carmen Langmaack in ihrem Testament beschrieben hat. Demnach ist der Zweck der Stiftung die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

  1. Des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes
  2. Des Tierschutzes
  3. Der Erziehung und Volksbildung in den Bereichen Ökologie, Natur- und Umweltschutz

Nähere Informationen hierzu könne Sie auch der anliegenden Förderrichtlinie entnehmen:

PDF  Förderrichtlinie der Carmen-Langmaack-Stiftung
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